+49 (0)351 796060 altkruegert@holzhauser.de

Wettbewerbsrecht

Einen Wettbewerbsvorteil durch reißerische Werbeversprechen zu erlangen ist in Anbetracht des Konkurrenzdrucks auf dem Markt verlockend.

Wer allerdings gegen Gesetze verstößt, die einem fairen Wettbewerb dienen, verschafft sich damit  Wettbewerbsvorteile. Es drohen Abmahnungen durch die Konkurrenz. 

 

Fragen zum Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht ist im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb – kurz UWG – kodifiziert. Es beinhaltet Regeln, wie Mitbewerber sich am Markt verhalten dürfen.

Das Wettbewerbsrecht dient dem Schutz von Mitbewerbern, Verbrauchenden sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor nicht fairen geschäftlichen Handlungen. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.

Im Kern beinhaltet es Regelungen über Handlungen von Marktteilnehmenden, die geeignet sind die Interessen von Verbrauchenden oder Mitbewerbern zu beeinträchtigen. Dadurch soll verhindert werden, dass Mitbewerber einen Wettbewerbsvorteil durch Rechtsmissbräuche erhalten. Dies betrifft vor allem die Bereiche Werbung, Produktkennzeichnung und Rufschädigungen.

Bei Wettbewerbsverstößen drohen Abmahnungen durch Verbraucherverbände und die Konkurrenz.

Was sind Abmahnungen?

Die Abmahnung ist eine formale Aufforderung ein bestimmtes wettbewerbsrelevantes Verhalten zu unterlassen. Verbunden ist diese mit der Aufforderung zur Abgabe einer sog. strafbewehrten Unterlassungserklärung, in welcher dem Gegner gegenüber das Unterlassen eines gewissen geschäftlichen Verhaltens erklärt werden soll. Im Falle eines Verstoßes droht die entsprechende Vertragsstrafe.

Wann drohen Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen?

Gerade im Bereich der Werbung dürfen Produkte oder Dienstleistungen nicht in der Weise angepriesen werden, dass die Verbraucher in die Irre geführt werden. Aber auch die Online Shops von Unternehmen unterliegen wettbewerbsrechtlichen Regelungen. So müssen die AGB so ausgestaltet sein, dass sie die Verbraucher nicht unangemessen benachteiligen. Abmahnungen drohen auch bei unvollständigen Angaben im Impressum auf der Website des Unternehmens.

Was tun bei wettbewerbsrechtlicher Abmahnung?

Es ist empfehlenswert, die der Abmahnung zugrundeliegenden Unterlassungsansprüche durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, die in diesem Bereich spezialisiert ist, prüfen zu lassen.

Ihre Ansprechpartnerin

Sie haben weitere Fragen?
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Tessi Altkrüger Rechtsanwältin

Tessi Altkrüger

Rechtsanwältin
Prof. Dr. Holzhauser & Partner Rechtsanwälte GbR
Adresse: Schloßstraße 5, 01067 Dresden