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Die Nutzung von Cookies unterliegt dem Erfordernis einer Einwilligung. Cookies sind kleine Datenpakete und dementsprechend ist eine Zustimmung in die Erfassung und Speicherung unter Datenschutzgesichtspunkten notwendig. Diese Datenpakete können bspw.. Daten über Einstellungen, Log-In Daten und Nutzerverhalten beinhalten. Die Datenschutzaufsichtsbehörden von verschiedenen Bundesländern haben die sog. Cookie Banner verschiedener Websitebetreiber geprüft und festgestellt, dass die wenigsten den rechtlichen Anforderungen gerecht wurden.

Die Anforderungen an diese Einwilligung sind hoch. So bedarf es einer eindeutigen nicht irreführenden Überschrift. Überschriften wie „Wir schützen Ihre Daten“, „Diese Seite verwendet Cookies um Ihr Surferlebnis zu verbessern“ oder „Für Webanalyse und Werbemaßnahmen“ sind nicht ausreichend. Vielmehr muss aus einem Cookie Banner klar hervorgehen, dass die Einwilligung für die Erhebung und Weitergabe von Daten eingeholt wird. Dem Einwilligenden muss die Möglichkeit gegeben werden, zu erfassen, wozu er konkret einwilligt und wie er weitergehende Informationen über diese Datenverarbeitung finden kann.

Zudem muss für den Websitenutzer die Möglichkeit bestehen die durch die Cookies gespeicherten Datenpakete abzulehnen. Die Website muss demzufolge ein Button mit „Nein“, „Ablehnen“ oder „Nur technisch notwendige Cookies zulassen“ beinhalten. Bei der Verwendung des Tools zur Websitegestaltung ist daher lediglich ein solches rechtssicher, welches eine solche entsprechende Auswahlmöglichkeiten beinhaltet.

Als kritisch zu betrachten ist auch die farbliche Hervorhebung des Einwilligungsbuttons. So wird der Websitebesucher bei der Entscheidung über seine Daten allein durch die optische Gestaltung bereits beeinflusst. Die Entscheidung für die Datenerhebung könnte nicht als Einwilligung zu werten sein. Dies ist durch die Rechtsprechung allerdings noch nicht abschließend geklärt. Bis zur Klärung dieser Frage durch eine höchstrichterliche Entscheidung sollte die Farbgestaltung der jeweiligen Buttons jedenfalls nicht konträr gestaltet werden (Bspw. Ablehnung in schwarz, Einwilligung in grün).

Gern überprüfen wir Ihre Cookies auf Rechtssicherheit und sind bei der Gestaltung der Einwilligungsbanner behilflich.