Fragen zum Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht ist im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb – kurz UWG – kodifiziert. Es beinhaltet Regeln, wie Mitbewerber sich am Markt verhalten dürfen.
Das Wettbewerbsrecht dient dem Schutz von Mitbewerbern, Verbrauchenden sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor nicht fairen geschäftlichen Handlungen. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.
Im Kern beinhaltet es Regelungen über Handlungen von Marktteilnehmenden, die geeignet sind die Interessen von Verbrauchenden oder Mitbewerbern zu beeinträchtigen. Dadurch soll verhindert werden, dass Mitbewerber einen Wettbewerbsvorteil durch Rechtsmissbräuche erhalten. Dies betrifft vor allem die Bereiche Werbung, Produktkennzeichnung und Rufschädigungen.
Bei Wettbewerbsverstößen drohen Abmahnungen durch Verbraucherverbände und die Konkurrenz.
Was sind Abmahnungen?
Die Abmahnung ist eine formale Aufforderung ein bestimmtes wettbewerbsrelevantes Verhalten zu unterlassen. Verbunden ist diese mit der Aufforderung zur Abgabe einer sog. strafbewehrten Unterlassungserklärung, in welcher dem Gegner gegenüber das Unterlassen eines gewissen geschäftlichen Verhaltens erklärt werden soll. Im Falle eines Verstoßes droht die entsprechende Vertragsstrafe.
Wann drohen Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen?
Was tun bei wettbewerbsrechtlicher Abmahnung?
Es ist empfehlenswert, die der Abmahnung zugrundeliegenden Unterlassungsansprüche durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, die in diesem Bereich spezialisiert ist, prüfen zu lassen.
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Tessi Altkrüger
Rechtsanwältin
Prof. Dr. Holzhauser & Partner Rechtsanwälte GbR
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