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Markenrecht

Marken bringen Vorteile auf dem Markt gegenüber der Konkurrenz, da sie die Kaufentscheidung beeinflussen.

Eine Marke sichert Vertrauen. Verbrauchende verbinden mit einer Marke eine gewisse Qualität und ein Image. Sie entscheiden sich bewusst für Waren und Dienstleistungen einer bestimmten Marke.

 

Fragen zum Markenschutz

Was ist eine Marke?

Eine Marke stellt diejenige Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen auf dem Markt dar, die der Unterscheidung zu anderen Waren dient. Diese Kennzeichnung kann durch Wörter, Farben, Abbildungen, einer Buchstabenfolge o.ä. erfolgen.

Welche Marken sind schutzfähig?

Bevor die Marke in das Markenregister eingetragen werden kann, muss diese gewisse Anforderungen erfüllen. Eine Marke muss eine gewisse Unterscheidungskraft haben. Sie darf das angebotene Produkt oder die Dienstleistung nicht lediglich beschreiben, bspw. Auch dürfen keine Hoheitszeichen wie bspw. Wappen verwendet werden. Die Marke darf nicht gegen die Regeln der öffentlichen Ordnung verstoßen.

Der Weg zum Markenschutz

Ein Marke muss grundsätzlich in das Register des Deutschen Patent- und Markenamts, dem DPMA eingetragen werden. Erst dann entsteht ein Markenschutz. Ausnahmsweise kann der Markenschutz auch durch das jahrelange Verwenden einer Kennzeichnung entstehen, wenn diese bei dem weit überwiegenden Teil der Verbrauchenden bereits zu der Produktassoziation geführt hat.

Die Durchführung einer Ähnlichkeits- und Identitätsrecherche vor dem Anmeldeverfahren ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Markeneintragung. In dieser Recherche wird geprüft, ob die angestrebte Marke überhaupt schutzwürdig ist. Zudem wird vorab ersucht, ob bereits eine gleiche oder eine ähnliche Marke existiert, um so die Inanspruchnahme durch andere Markenrechteinhaber zu vermeiden. 

Was tun, wenn jemand anderes die eigene Marke benutzt?

Verwendet jemand Ihre Marke oder eine solche, die Ihrer sehr ähnlich ist, können Sie  Widerspruch gegen die Eintragung einer jüngeren Marke erheben. Der Widerspruch muss innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung eingereicht werden. In diesem Verfahren wird dann die Ähnlichkeit der beiden Kennzeichen geprüft. Sollten die Markenprüfer zu dem Ergebnis gelangen, dass eine Verwechslungsgefahr besteht, wird die Eintragung der jüngeren Marke gelöscht.

 

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Tessi Altkrüger Rechtsanwältin

Tessi Altkrüger

Rechtsanwältin
Prof. Dr. Holzhauser & Partner Rechtsanwälte GbR
Schloßstraße 5, 01067 Dresden