Recht im Netz
Hier finden Sie einen Überblick über die relevantesten rechtlichen Herausforderungen im Netz.
Fridays for Future – Eine politische Bewegung als Marke
Die Wortmarke Fridays for Future wurde von der „Stiftelsen The Greta Thunberg Foundation” beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet und schließlich von der EUIPO auch als Marke registriert.
Werbung auf sozialen Plattformen – Was ist erlaubt?
Die sog. Influencer-Werbung hat sich mit der wachsenden Popularität von sozialen Medien als eine attraktive Marketingstrategie für viele Unternehmen entwickelt. Der Bundesgerichtshof hat ein neues Grundsatzurteil in Bezug auf kennzeichnungspflichtige Werbung von Influencern gefällt.
Vergütungsansprüche von Kreativen gegen Facebook, Youtube, TikTok & Co
Seit Juni 2021 existieren Änderungen für Urheber im Hinblick auf ihre Vergütungsansprüche gegenüber Facebook, Youtube & Co.
Anforderungen an die Einwilligung von Cookies
Die Nutzung von Cookies unterliegt dem Erfordernis einer Einwilligung. Cookies sind kleine Datenpakete und dementsprechend ist eine Zustimmung in die Erfassung und Speicherung unter Datenschutzgesichtspunkten notwendig.
Rechte von Fotografinnen und Fotografen bei der Verwendung ihrer Bildmaterialien durch die Konkurrenz
Die Fotografie ist ein kreativer Bereich, der mit viel Begeisterung zum Detail verfolgt wird. Umso ärgerlicher ist es, wenn das selbst geschossene Foto auf einer anderen Website auftaucht und fremde Beiträge ziert. Das müssen Fotografinnen und Fotografen nicht hinnehmen. Das Urheberrecht stellt ihnen Ansprüche zur Seite, die es ermöglichen einen Ausgleich für die rechtswidrige Verwendung zu erlangen und den Konkurrenten zu einer Unterlassung zu bewegen.
Ihre Ansprechpartnerin
Sie haben Fragen? Wir sind gerne für Sie da.
Tessi Altkrüger
Rechtsanwältin
Prof. Dr. Holzhauser & Partner Rechtsanwälte GbR
Schloßstraße 5, 01067 Dresden